Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab 2025!
Alles, was Sie zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen ab 2025 wissen müssen.
Kassenmeldepflicht 2025
Alles, was Sie ab 2025 wissen müssen.
Ist Ihr Betrieb fit für 2025?
Kassenmeldepflicht
Zum 1. Januar 2025 trat die neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme und andere Grundaufzeichnungssysteme in Kraft.
Gemäß dieser gesetzlichen Vorgabe müssen elektronischen Kassensysteme und andere Aufzeichnungssysteme zwingend an die Finanzbehörden gemeldet werden. Die neue Meldepflicht, eingeführt durch das Kassengesetz 2025, dient der Verhinderung von Manipulationen und der Sicherung der steuerlichen Transparenz.
Informieren Sie sich jetzt über Ihre Pflichten und wie Sie diese einfach erfüllen können.

Wer ist betroffen?
Unternehmen, die elektronische Kassen, Taxameter oder Wegstreckenzähler einsetzen, sind verpflichtet, ihre Systeme zu melden. Die Meldepflicht betrifft sowohl neu angeschaffte als auch bereits verwendete Systeme. Dies gilt nicht nur für gekaufte, sondern auch für gemietete oder geleaste Geräte.
Alle Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen
Systeme: Elektronische Kassen, Taxameter, Wegstreckenzähler
Geräte: gekauft, gemietet oder geleast
Was wird gemeldet?
Die Meldung erfolgt für jede Betriebsstätte separat über das ELSTER-Portal, wobei alle Systeme einer Betriebsstätte in einer einheitlichen Meldung erfasst werden und folgende Angaben enthalten müssen:
- Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen
- Art der zertifizierten TSE
- Art, Anzahl und Seriennummer der verwendeten Kassensysteme
- Datum der Anschaffung, Außerbetriebnahme oder Nutzung in einer anderen Betriebsstätte

„Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten, die geforderten Daten für ihre Kassensysteme zu sammeln und die Meldung rechtzeitig über ELSTER vorzunehmen.“
Das richtige Tool
CASPOS stellt Ihnen ab Kassenversionen vom 01.01.2025 ein spezielles Kassenmeldetool zur Verfügung.
Damit sammeln Sie die notwendigen Meldedaten direkt im Menü Ihrer Kasse – einfach auf Knopfdruck. Die intuitive Menüführung ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte Überprüfung und Ergänzung Ihrer Daten direkt vor Ort. Das Tool generiert aus diesen Angaben automatisch eine vollständige Meldung, die entweder direkt über die integrierte Schnittstelle zum ELSTER-Portal an das Finanzamt übermittelt oder für eine manuelle Übertragung exportiert werden kann.
Darüber hinaus bietet CASPOS Ihnen individuelle Konfigurationsmöglichkeiten, um spezifische Anforderungen Ihrer Betriebsstätte optimal abzubilden. Vorgefertigte und benutzerdefinierte Konfigurationsprofile ermöglichen eine schnelle Anpassung des Systems auf Ihre branchenspezifischen Bedürfnisse, von Gastronomie bis Einzelhandel. Zudem profitieren Sie von regelmäßigen Updates, um stets alle gesetzlichen Anforderungen zuverlässig einzuhalten und Anpassungen automatisch einzuspielen.
Durch den Einsatz dieses Tools reduzieren Sie den administrativen Aufwand erheblich und stellen gleichzeitig sicher, dass Ihr Kassensystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht und stets prüfungssicher dokumentiert ist.
Vorbereitung zählt!
Wichtige Hinweise für Unternehmen
Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten, die geforderten Daten zu erfassen und rechtzeitig über ELSTER zu melden. Eine übersichtliche Dokumentation aller eingesetzten Systeme und deren Status ist entscheidend, um die Fristen einzuhalten und Bußgelder zu vermeiden. Der Gesetzgeber verfolgt mit der TSE-Pflicht konsequent das Ziel, Steuerhinterziehung durch manipulationssichere Kassensysteme zu verhindern.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen allen Anforderungen entspricht, um zukünftige Betriebsprüfungen sicher zu bestehen.
Jetzt handeln und Strafen vermeiden!
Vorbereitung zählt!
Verstöße gegen die Meldepflicht können zu Bußgeldern führen. Bereiten Sie sich rechtzeitig vor, um künftige Betriebsprüfungen problemlos zu bestehen.
Sie haben Interesse oder Fragen?
Sprechen Sie uns oder Ihren betreuenden Fachhändler an!
Übergangsfristen 2025
1. Januar | Start der Meldepflicht: Elektronische Kassensysteme müssen über ELSTER gemeldet werden. |
31. Juli | Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme ist die Meldung bis zu diesem Datum vorzunehmen. |
Ab dem 31. Juli | Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme gemeldet werden. |
31. Dezember | Taxameter und Wegstreckenzähler ohne TSE dürfen noch bis zu diesem Datum genutzt werden. Danach gilt die TSE-Pflicht auch für diese Systeme. |