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Kassengesetz 2025: Alle Fristen auf einen Blick

Die Einhaltung der Fristen des Kassengesetzes 2025 ist essenziell, um Bußgelder zu vermeiden. Hier finden Sie die wichtigsten Deadlines im Überblick:

1. Januar 2025: Start der Meldepflicht
Ab diesem Datum müssen alle Kassensysteme, die mit einer TSE ausgestattet sind, beim Finanzamt gemeldet werden.

31. Juli 2025: Meldeschluss für bestehende Systeme
Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.

1. Juli 2025: Frist für neue Systeme
Ab diesem Datum gilt: Neue Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme gemeldet werden.

31. Dezember 2025: Übergangsfrist für Taxameter
Taxameter und Wegstreckenzähler ohne TSE dürfen noch bis Ende 2025 verwendet werden. Ab 2026 gilt auch hier eine TSE Pflicht.

Checkliste: Kassengesetz 2025 – Alle Fristen und Aufgaben im Überblick

Bis 31. Dezember 2024

  • Bestandsaufnahme durchführen: Alle elektronischen Kassensysteme, Taxameter und Wegstreckenzähler erfassen.
  • TSE-Status prüfen: Überprüfen, ob alle Systeme mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sind. Falls nötig, Nachrüstung oder Austausch planen.
  • ELSTER-Zugang sicherstellen: Unternehmenszugang zum ELSTER-Portal einrichten oder überprüfen.

Ab 1. Januar 2025

  • Start der Meldepflicht: Alle Kassensysteme, die ab diesem Datum genutzt werden, über das ELSTER-Portal melden.
  • Daten bereithalten:
    • Name und Steuernummer des Unternehmens
    • Art und Seriennummer der TSE
    • Art und Seriennummer der Kassensysteme
    • Datum der Anschaffung oder Außerbetriebnahme
  • Taxameter und Wegstreckenzähler prüfen: Systeme ohne TSE können noch bis 31. Dezember 2025 verwendet werden.

Bis 31. Juli 2025

  • Bestehende Kassensysteme melden: Alle Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zu diesem Datum gemeldet werden.

Ab 1. Juli 2025

  • Neue Systeme rechtzeitig melden: Systeme, die ab diesem Datum angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme gemeldet werden.
  • Gemietete oder geleaste Systeme beachten: Auch für diese Systeme gelten dieselben Fristen wie für gekaufte Geräte.

Bis 31. Dezember 2025

  • Taxameter und Wegstreckenzähler ohne TSE: Nutzung dieser Geräte ist nur bis zu diesem Datum zulässig. Danach muss auch hier eine TSE integriert sein.

Laufend

  • Dokumentation führen: Kaufbelege, TSE-Zertifikate und Wartungsprotokolle revisionssicher archivieren.
  • Mitarbeiter schulen: Teams zu den Anforderungen und der korrekten Nutzung der Kassensysteme informieren.
  • System-Updates durchführen: Sicherstellen, dass alle Kassensysteme stets auf dem neuesten Stand sind.

Wichtiger Tipp zur Kassenmeldung mit XYZ Kasse

Für Nutzer der CASPOS Kasse bietet sich eine besonders praktische Möglichkeit, die Anforderungen der Kassenmeldepflicht effizient umzusetzen:

  • Direkte Übergabe an das Finanzamt: Im Kassenstamm Ihrer CASPOS Kasse können Sie die Daten direkt an den CASPOS Kassenmelder übergeben. Dieser übernimmt die komplette Übermittlung an das Finanzamt über das ELSTER-Portal.
  • Tool zur Datenprüfung: Über die Basisdaten im Kassenstamm steht ein Tool zur Verfügung, das alle notwendigen Daten prüft und Statusinformationen anzeigt. So können Sie schnell erkennen, ob Informationen fehlen oder fehlerhaft sind.
  • Fehlerfreiheit sicherstellen: Das Tool hilft Ihnen, die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten, indem es potenzielle Probleme in Ihren Kassendaten rechtzeitig identifiziert und Sie bei der Korrektur unterstützt.

Tipp: Nutzen Sie dieses Tool, um Ihre Kassenmeldungen zeitsparend und fehlerfrei durchzuführen und so die Einhaltung der Fristen sicherzustellen.

Mit dieser Checkliste behalten Sie die Anforderungen des Kassengesetzes 2025 stets im Blick und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen fristgerecht und gesetzeskonform agiert.