Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie ab 2026

Ein strategischer Überblick für Gastronomen

Am 4. Dezember hat der Bundestag der dauerhaften Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zugestimmt. Der Beschluss liegt nun beim Bundesrat, der am 19. Dezember final darüber entscheidet. Die Grundlage ist klar: Die Entlastung soll ab dem 1. Januar 2026 gelten und schafft erstmals seit Jahren langfristige Perspektiven für die Branche. Nach den befristeten Maßnahmen der Pandemie, gestiegenen Kostenstrukturen und einem herausfordernden Wettbewerbsumfeld bietet die Reform eine stabile Basis für wirtschaftliche und operative Planung.

1. Was das Gesetz bedeutet: Die wichtigsten Kernfakten

Die geplante Regelung legt fest, dass Speisen in der Gastronomie dauerhaft mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert werden. Der Satz soll gleichermaßen gelten für Speisen, die vor Ort verzehrt werden, sowie für Außer-Haus-Verkäufe und Lieferungen.

Nicht umfasst sind Getränke. Diese bleiben weiterhin mit 19 Prozent zu versteuern. Eine Ausnahme können bestimmte Milchmischgetränke darstellen, deren Milchanteil mindestens 75 Prozent beträgt

Der Zeitplan:

  • 4. Dezember 2025: Zustimmung im Bundestag
  • 19. Dezember 2025: Erwartete Bestätigung im Bundesrat
  • 1. Januar 2026: Geplantes Inkrafttreten der neuen Regelung

Damit entsteht eine langfristige Rechtssicherheit, die es Gastronominnen und Gastronomen ermöglicht, Kalkulationen, Personalplanung und Investitionen verlässlich auszurichten.

2. Bedeutung für gastronomische Betrieb

Die steuerliche Entlastung wirkt sich direkt auf kalkulatorische Entscheidungen und wirtschaftliche Spielräume aus. Sie haben grundsätzlich zwei strategische Möglichkeiten:

Preisgestaltung anpassen:
Durch die Weitergabe der Entlastung an die Gäste können Sie Nachfrage stärken und Ihre Position im Wettbewerbsumfeld schärfen. In angespannten Märkten kann dies ein wirkungsvolles Mittel sein, um Frequenz und Kundenzufriedenheit zu erhöhen.

Margen stabilisieren:
Viele Betriebe sehen sich nach wie vor mit hohen Energie-, Personal- und Warenkosten konfrontiert. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, die Ersparnis zu nutzen, um Margen zu stabilisieren und wirtschaftliche Risiken zu reduzieren. Branchenanalysen gehen davon aus, dass dies in vielen Häusern der dominierende Ansatz sein wird.

Unabhängig davon, welche Strategie Sie verfolgen: Die Dauerhaftigkeit des Satzes ermöglicht langfristige Planung und Investitionen wie Modernisierung, Personalentwicklung oder Erweiterungen des Angebots.

3. Welche Schritte jetzt relevant sind – insbesondere rund um die Kasse

Je näher der Jahreswechsel rückt, desto wichtiger sind praktische Vorbereitungen. Der operative Fokus liegt besonders auf Kassensystem, Buchhaltung und Teamkommunikation.

3.1 Kassensystem prüfen und vorbereiten

  • Hinterlegen Sie den neuen Steuersatz für Speisen korrekt im System.
  • Prüfen und aktualisieren Sie alle betroffenen Artikelgruppen.
  • Kontrollieren Sie Menüs und Kombiangebote, die Speisen und Getränke kombinieren.
  • Führen Sie Testbuchungen durch, um sicherzustellen, dass Bons, Rechnungen und Umsatzberichte korrekt ausgesteuert werden.

3.2 Buchhaltung und Belegwese

  • Alle Belege ab 1. Januar müssen den neuen Steuersatz ausweisen.
  • Überprüfen Sie interne Abläufe für Umsatzsteuervoranmeldungen.
  • Stimmen Sie sich frühzeitig mit Steuerberatung oder Buchhaltungsdienstleistern ab, um Rückfragen zu vermeiden.

3.3 Ihr Team als tragende Säule

Ihr Team sollte über alle Änderungen informiert sein und souverän Auskunft geben können – insbesondere im Service, wo Fragen zur Abrechnung und Preisgestaltung unmittelbar auftreten. Eine kurze, gezielte Schulung schafft Sicherheit und stärkt die Professionalität im Gästekontakt.

4. Preisgestaltung und Angebote für 2026 souverän handhaben

Insbesondere bei langfristigen Angeboten ist Klarheit entscheidend.

Für Geschäftskunden:
Arbeiten Sie vorzugsweise mit Nettopreisen und dem Hinweis „zzgl. gesetzlicher MwSt.“. Damit bleibt das Angebot automatisch rechtssicher, unabhängig vom finalen Steuersatz.

Für Privatkunden:
Hier sind Endpreise verpflichtend. Besonders transparent ist die Ausweisung zweier Preise – einmal basierend auf dem aktuellen, einmal auf dem künftigen Steuersatz. So schaffen Sie Verbindlichkeit und vermeiden spätere Anpassungen oder Ausgleichsansprüche.

Fazit: Eine Gelegenheit, die Weichen neu zu stellen

Die dauerhafte Senkung des Mehrwertsteuersatzes ist mehr als eine steuerliche Entlastung. Sie bietet der Branche Stabilität, die seit Jahren gefehlt hat. Für Gastronominnen und Gastronomen entsteht die Chance, wirtschaftliche Grundlagen zu stärken, Investitionen planbar zu machen und Preisstrukturen überlegt weiterzuentwickeln.

Mit einer rechtzeitigen Vorbereitung – insbesondere in den Bereichen Kassensystem, Buchhaltung und Teamorganisation – sichern Sie einen reibungslosen Übergang und nutzen die Vorteile ab dem 1. Januar 2026 bestmöglich für Ihren Betrieb.

 

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