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Umsatzsteuer Gastronomie

Mehrwertsteuerumstellung

Betriebe müssen Kassen wieder auf 19 Prozent einstellen

Noch bis Jahresende gilt die seit Juli 2020 ermäßigte Umsatzsteuer für Gastronomiebetriebe, bevor diese 2024 wieder auf 19 Prozent angehoben werden soll. Das heißt, dass ab 1. Januar 2024 alle Gastronomen die Mehrwertsteuersätze für Speisen und Getränke (im Haus) wieder umstellen müssen.

Wie die MwSt-Umstellung in CASPOS Kassensystemen vorzunehmen ist und weitere Informationen haben wir in einem Video zusammengefasst. CASPOS-Nutzer können dieses in folgendem Wiki-Beitrag anschauen:

Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie
Änderungen im Detail

 

Derzeit gelten in der gesamten Gastronomie diese Mehrwertsteuersätze bis zum 31. Dezember 2023:

  • 7 % für Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle (Bewirtung im Restaurant, Bistro usw.)
  • 7 % für Speisen Außer Haus
  • 19 % für Getränke

 

Die Ampelkoalisation hat sich Mitte November 2023 darauf verständigt, die MwSt-Senkung nach Ende 2023 nicht erneut zu verlängern. Somit gelten ab dem 1. Januar 2024 wieder die Mehrwertsteuersätze wie vor 30.06.2020:

  • 19 % für Speisen zum Verzehr im Haus
  • 7 % für Speisen Außer Haus
  • 19 % für Getränke